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   BFH, 27.07.2001 - XI B 85/00   

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https://dejure.org/2001,10456
BFH, 27.07.2001 - XI B 85/00 (https://dejure.org/2001,10456)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2001 - XI B 85/00 (https://dejure.org/2001,10456)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - XI B 85/00 (https://dejure.org/2001,10456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zustellung einer Entscheidung - Grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftige Rechtsfrage - Änderung des Steuerbescheides

  • Judicialis

    AO 1977 § 174 Abs. 4; ; FGO § 116 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der

    Auszug aus BFH, 27.07.2001 - XI B 85/00
    Zwar ist § 174 Abs. 4 AO 1977 nicht auf die Fälle alternativ zu berücksichtigender Sachverhalte beschränkt (BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647).
  • BFH, 10.03.1999 - XI R 28/98

    Aufhebung eines Gewerbesteuermeßbescheides

    Auszug aus BFH, 27.07.2001 - XI B 85/00
    § 174 Abs. 4 AO 1977 lässt hingegen nicht zu, dass die durch Rechtsbehelf erwirkte Änderung eines Bescheides zugunsten des Steuerpflichtigen auf bestandskräftige andere Bescheide entsprechend übertragen wird (BFH-Urteil vom 10. März 1999 XI R 28/98, BFHE 188, 409, BStBl II 1999, 475).
  • BFH, 25.07.2000 - XI B 122/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 27.07.2001 - XI B 85/00
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495).
  • FG Köln, 21.02.2019 - 10 K 1074/17

    Abgabenordnung: Bestimmter Sachverhalt im Sinne des § 174 Absatz 4 AO

    In der Folgezeit zieht der BFH aus dem in diesem Urteil aufgestellten Grundsatz, dass lediglich Folgerungen aus dem Sachverhalt, nicht aber Folgerungen aus den steuerlichen Folgen dieses Sachverhalts gezogen werden dürften, regelmäßig die Konsequenz, dass es nicht zulässig sei die steuerlichen Folgerungen auf andere bestandskräftige Bescheide zugunsten des Steuerpflichtigen zu übertragen, da die Regelung des § 174 Abs. 4 AO den Ausgleich einer zugunsten des Steuerpflichtigen eingetretenen Änderung bezwecke; der, der erfolgreich für seine Rechtsansicht gestritten habe, müsse auch die damit verbundenen Nachteile durch eine Folgeänderung zu seinen Ungunsten hinnehmen (st. Rspr.; BFH-Urteile vom 10.3.1999, XI R 28/98, BStBl. II 1999, 475; vom 4.2.2016, III R 12/14, BStBl. II 2016, 818 und Beschluss vom 27.7.2001, XI B 85/00, BFH/NV 2001, 1534).

    Auch der dort als Beleg für die Notwendigkeit einer im Hinblick auf die Durchbrechung der Bestandskraft restriktiv zu handhabenden Auslegung des § 174 Abs. 4 AO angeführte BFH-Beschluss vom 27.7.2001 (XI B 85/00, BFH/NV 2001, 1534) ist zu einem Fall ergangen, in dem es um eine Folgeänderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen ging.

  • FG Münster, 11.09.2007 - 14 K 5023/06

    Erfordernis der Änderung eines Einkommensbescheides wegen der rückwirkenden

    § 174 Abs. 4 AO lässt hingegen nicht zu, dass die durch Rechtsbehelf erwirkte Änderung eines Bescheides zugunsten des Steuerpflichtigen auf bestandskräftige andere Bescheide entsprechend übertragen wird (BFH Urteil vom 10. März 1999 XI R 28/98, BFHE 188, 409, BStBl II 1999, 475, BFH Beschluss vom 27. Juli 2001 XI B 85/00, BFH/NV 2001, 1534).
  • BFH, 21.05.2004 - V B 30/03

    Bestandskräftiger Steuerbescheid: Änderung aufgrund irriger

    Der Steuerpflichtige, der erfolgreich für seine Rechtsansicht gestritten hat, muss auch die damit verbundenen Nachteile hinnehmen (Beschluss des BFH vom 27. Juli 2001 XI B 85/00, BFH/NV 2001, 1534).
  • FG Niedersachsen, 10.11.2004 - 3 K 355/01

    Berechtigung eines Finanzamts zum Erlass eines angefochtenen

    Derjenige, der erfolgreich für seine Rechtsansicht gestritten hat, muss dabei auch die damit verbundenen Nachteile hinnehmen (BFH-Beschl. v. 27. Juli 2001 XI B 85/00, BFH/NV 2001, 1534).
  • FG Münster, 13.10.2006 - 11 K 1377/04

    Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anerkennung von Schuldzinsen bei

    Der Steuerpflichtige, der erfolgreich für seine Rechtsansicht gestritten hat, müsse auch die damit verbundenen Nachteile hinnehmen (BFH, Beschlüsse vom 27.07.2001 XI B 85/00, BFH/NV 2001, 1534 und vom 21.05.2004 V B 30/03, BFH/NV 2004, 1497).
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